ERZIEHUNGSBEAUFTRAGUNG / MUTTIZETTEL / AUFSICHTSZETTEL
Du möchtest abends länger in der Disco oder bei einem Konzert bleiben? Das deutsche Jugendschutzgesetz legt für Minderjährige bis 16 Jahre bzw. Jugendliche bis 18 Jahre leider sehr strikte Uhrzeiten fest oder verlangt, dass Du in Begleitung eines Erziehungsberechtigten unterwegs bist.
Da Du wohl kaum mit Deinen Eltern in die Disco möchtest, gibt es eine tolle Alternative: Den Muttizettel! Mit diesem Zettel kannst Du Dich auch von einer anderen volljährigen Person begleiten lassen, die für das besondere Event mit Deiner Erziehung beauftragt wird.
Im Folgenden finden Du und Deine Eltern alle wichtigen Informationen zum Muttizettel.
Deine Eltern können diesen Zettel ausfüllen und unterschreiben, um Dir den Besuch bei Sun Swing zu ermöglichen, selbst wenn Du dies wegen Deines Alters nach dem Jugendschutzgesetz nicht mehr dürftest.
Einzige Voraussetzung ist, dass Dich eine andere Person anstelle Deiner Eltern begleitet, die bereits über 18 ist und ausreichend Kompetenzen für die Betreuung von Jugendlichen besitzt. Dies kann beispielsweise ein Jugendleiter oder ein verantwortungsvoller, erwachsener Freund sein.
Bitte den Zettel pro Nachwuchs jeweils 2x ausfüllen, eine Kopie der Vorderseite des Personalausweises des Erziehungsberechtigten beifügen und zum SUN SWING mitbringen!!! Eine Kopie bleibt beim Veranstalter und wird beim Eintritt einbehalten, eine Kopie sollte der/die Jugendliche immer bei sich führen.
(Die Kopie des Personalausweises benötigen wir zur Überprüfung der Unterschrift)
Informationen fuer Deine Eltern
Ihnen als Eltern bietet der Muttizettel eine tolle Möglichkeit, nicht für jede abendliche Veranstaltung ein Verbot erteilen zu müssen.
Der Muttizettel ist bewusst vom Gesetzgeber eingeführt worden, um Ihnen und Ihren Kindern größere Freiheiten zu geben, obwohl Sie bis zur Volljährigkeit die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder besitzen.
Um Ihren Nachwuchs guten Gewissens zum Sun Swing zu lassen, sollten Sie den Muttizettel in Ruhe gemeinsam ausfüllen und sich ausgiebig über die Person informieren, die Sie mit der Erziehung beauftragen.
Beachten Sie vor allem:
- der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein.
- der Erziehungsbeauftragte ist zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung ein Ansprechpartner.
- der Beauftragte ist verantwortungsvoll und seiner Aufgabe gewachsen.
Falls Sie Fragen zum Muttizettel haben oder mehr über die Veranstaltung erfahren möchten, scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt zum Veranstalter auf!
Bitte fügen Sie dem Exemplar des Muttizettels eine Kopie Ihres Ausweises bei (Vorderseite genügt), damit wir die Richtigkeit Ihrer Unterschrift überprüfen können!
Informationen fuer Deinen Erziehungsbeauftragten
Wenn Du als Erziehungsbeauftragter auf dem Muttizettel eingetragen wirst, übernimmst Du eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe.
Sobald Du auf dem Muttizettel stehst und dem von Dir betreuten Minderjährigen oder Jugendlichen passiert etwas, kannst Du hierfür verantwortlich gemacht werden. Außerdem musst Du als Aufsicht den ganzen Abend ein Auge auf die beaufsichtigte Person haben.
Betreue deshalb im Idealfall nur einzelne Jugendliche und nimm diese Aufgabe ernst.
Hierzu gehören beispielsweise, dass Du als Vorbild für den Minderjährigen oder Jugendlichen giltst und er auf Dich hört, genauso wie der bewusste Verzicht auf Alkohol.
Hiervon musst Du auch die Eltern des Jugendlichen überzeugen, die Deinen Namen auf den Muttizettel schreiben sollen!